Unternehmen, die sich in der ZDU registrieren lassen müssen

Geschichtlicher Hintergrund

2003: Die Zentrale Datenbank der Unternehmen (ZDU) vergibt für jedes Handelsunternehmen eine eigene Unternehmensnummer.

Juni 2009: Alle „privatrechtlichen Nichthandelsunternehmen“ müssen sich ebenfalls in der ZDU registriert lassen. Dies bedeutet, dass freie Berufe und intellektuelle Berufsgruppen – darunter Anwälte, Architekten, Apotheker, Ärzte, Notare und arztähnliche Berufsgruppen – ihre eigene Unternehmensnummer erhalten.

Diejenigen, die bereits vor dem 30. Juni 2009 eine freiberufliche oder nicht kommerzielle Tätigkeit ausgeübt haben, wurden automatisch in die ZDU aufgenommen. Diejenigen, die ihre Tätigkeit nach dem 30. Juni 2009 aufgenommen haben, konnten sich über den Formalis Unternehmensschalter registrieren lassen. Der Erstanmeldung in der ZDU erfolgte für privatrechtliche Nichthandelsunternehmen kostenlos. Alle späteren Änderungen des Eintrags sowie auch der Eintrag über die Beendigung der Tätigkeit waren dagegen kostenpflichtig.

Achtung: Nicht jeder freie Beruf oder jede intellektuelle Berufsgruppe zählt automatisch zu den privatrechtlichen Nichthandelsunternehmen und umgekehrt. Als privatrechtliches Nichthandelsunternehmen gilt jedes privatrechtliche Unternehmen, das eine Niederlassung in Belgien unterhält und demzufolge eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, die aber nicht als Handelsunternehmen eingestuft ist.

Als freier oder intellektueller Beruf gilt jede selbständige berufliche Tätigkeit im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Gütern, die nicht als Geschäftshandlung oder Handwerkstätigkeit betrachtet wird und für die der Erbringer sowohl im Interesse des Kunden als auch im Interesse der Gemeinschaft in erster Linie eine intellektuelle Leistung erzielt.

In der Praxis bedeutet dies, dass die meisten freien oder intellektuellen Berufsgruppen als „privatrechtliche Nichthandelsunternehmen“ firmieren. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Der Beruf des Immobilienmaklers zählt beispielsweise zu den freien und intellektuellen Berufen, wird aber nicht als privatrechtliches Nichthandelsunternehmen geführt.

1 November 2018: Reform des Unternehmensgesetzbuches

Referenz: Gesetz vom 15. April 2018 über die Reform des Unternehmensrechts

A. ‘Der „Händler“ weicht „dem Unternehmen“

Die Begriffe „Handelsunternehmen“ und „Nichthandelsunternehmen“ werden abgeschafft und durch die erweiterte Formulierung „anmeldepflichtiges Unternehmen“ ersetzt.

Als Unternehmen wird gemäß dem Wirtschaftsgesetzbuch[1] wie folgt definiert:

  • Jede natürliche Person, die eine selbständige berufliche Tätigkeit ausübt“ (z.B. Einzelunternehmen, Geschäftsführer, Uber-Fahrer, Künstler, Angehöriger eines freien Berufes (z.B. Anwalt etc.)
  • Jede juristische Person“ (d.h. Unternehmen, Vereinigung ohne Erwerbszweck (ASBL) oder Stiftung)
  • „Jede andere Organisation ohne Rechtspersönlichkeit“ (z.B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts, interne Firma oder Gelegenheitsgesellschaft), MIT AUSNAHME der nichtrechtsfähigen Vereinigung (solange keine Gewinnausschüttung erfolgt)

Nicht als Unternehmen angesehen wird:

  • Jede Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, deren Ziel nicht die Ausschüttung von Gewinnen ist und die definitiv keine Gewinne an ihre Mitglieder oder an Personen ausschüttet, die einen entscheidenden Einfluss auf die Politik der Organisation haben“
  • Jede juristische Person öffentlichen Rechts, die keine Güter und Dienstleistungen auf dem Markt anbietet“
  • Öffentliche Behörden (zum Beispiel: der föderale Staat, die Regionen, die Gemeinschaften, die Provinzen…).

In diesem Zusammenhang ist noch die Namensänderung des Handelsgerichts zu nennen, das entsprechend zum Unternehmensgericht umbenannt wird.

B. Anmeldepflichtige Unternehmen[2]

Die nachfolgend aufgeführten Unternehmen müssen sich vor Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit als anmeldepflichtige Unternehmen in der ZDU registrieren:

  • Jedes Unternehmen, das im Sinne des Artikels I.1(b) und (c) dem belgischen Recht unterliegt
  • Jedes Unternehmen, das in Belgien über einen Firmensitz, eine Niederlassung oder eine Unternehmenseinheit verfügt

Als NICHT anmeldepflichtige Unternehmen gelten:

  • Die unbeschränkt haftenden Gesellschafter einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, einer Personengesellschaft oder Kommanditgesellschaft, für die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens, vorausgesetzt, das Unternehmen selbst ist registriert
  • Natürliche Personen, die nur als Arbeitgeber von Hauspersonal in der Zentralen Datenbank der Unternehmen registriert sind.
  • Berufsverbände
  • Organisationsträger für subventionierten Unterricht
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die nicht die Rechtsform eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person des Privatrechts angenommen haben
  • Natürliche Personen, die als freiberufliche Tätigkeit ein oder mehrere Verwaltungsmandate ausüben
  • Eigentümergemeinschaften
  • Vertretungsorganisationen der Arbeitnehmer
  • Natürliche Personen, die in Belgien einer Erwerbstätigkeit im Sinne von Artikel 90, Absatz 1, 1a des Einkommenssteuergesetzbuches 1992 nachgehen, sofern diese Einkünfte nicht unter die in Artikel 37a, § 2, des Einkommenssteuergesetzbuches 1992 genannten Bedingungen fallen.
  • Weitere, durch den König ernannte Unternehmen. 

 Da die Begriffe Handelsunternehmen und Nichthandelsunternehmen abgeschafft wurden, sind künftig alle Anmeldungen, Änderungen und Abmeldungen kostenpflichtig. Dies gilt auch für die erstmalige Anmeldung.

 [1] Art. 35 des Gesetzes vom 15. April 2018 – „Gesetz zur Reform des Unternehmensrechts“

[2] Art. 70 des Gesetzes vom 15. April 2018 – „Gesetz zur Reform des Unternehmensrechts

C. Neuanmeldung

 Unternehmen (Organisation) ohne Rechtspersönlichkeit

Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit, die ohne Firmennamen betrieben werden und folgende Unternehmen beinhalten:

  • Personengesellschaft
  • Interne Firma
  • Gelegenheitsgesellschaften (häufig im Bausektor)

Für ihre Anmeldung stützen sich die Unternehmensschalter auf die Erklärung des Unternehmens ohne Rechtspersönlichkeit; es werden keine Statuten verlangt.

=> Anmeldung auf Eigeninitiative innerhalb von 6 Monaten (bis zum 30.04.2019).