Änderungen in der ZDU

Das Wort „Unternehmensschalter“ wird oft mit „Schalter für Unternehmensgründer“ gleichgesetzt.

Das stimmt, aber nur teilweise…

Bestehende Unternehmen sind verpflichtet, jede Änderung der Adresse, des Zugangs zum Beruf oder zur Aktivität in der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) zu registrieren.

  • Die Änderung des Sitzes einer juristischen Person erfolgt, wenn der Beschluss der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts hinterlegt wird.
  • Die Anzeige eines Wohnsitzwechsels eines Selbständigen als natürliche Person bei der Gemeindeverwaltung ändert die Daten des Nationalregisters, die sofort in die ZDU übernommen werden.

Es bleibt jedoch die Verpflichtung aller Unternehmen, die Adressänderungen, den Zugang zum Beruf und die Tätigkeiten der Betriebseinheiten in der ZDU registrieren zu lassen.

Das Wirtschaftsgesetzbuch, Buch III, verpflichtet Unternehmen unter Androhung einer Geldstrafe zur Abgabe dieser Erklärung. Im Extremfall wird ein Gericht das säumige Unternehmen automatisch zur unterlegenen Partei erklären, ohne in der Hauptsache zu verhandeln.

Ein Besuch am Unternehmensschalter kostet 89,50- €, ein Betrag der sich auszahlt, wenn man die Probleme bedenkt, die eine solche Situation verursachen kann.

Vergessen wir nicht, dass sich immer mehr Verwaltungen auf die ZDU beziehen, so wie es der Gesetzgeber 2003 geplant hatte: „Ein einziger Ort, an dem ein Unternehmen nur ein einziges Mal seine Daten mitteilt.“