Neue Vorschriften ab 1. Januar 2019 in Kraft

Die Übergangsphase der Vorschriften betreffend den Betrieb von Bräunungscentern läuft bis Ende 2018. Unbedingt zu beachten ist, dass die neue Regelung ab 1. Januar 2018 uneingeschränkt zur Anwendung kommt.
Um einschlägigen Betreibern bei der Umstellung zu helfen, hat der FÖD Wirtschaft einen neuen Leitfaden herausgegeben, in dem sämtliche Auflagen für die Betreiber dargelegt sind.

Mehr dazuGuide relatif à l’exploitation des centres de bronzage – 2019