Flandern hat die Reglementierung zur Ausübung von Berufen abgeschafft. Demgemäß können flämische Unternehmer, die ihre fachlichen Kompetenzen nicht nachgewiesen haben, jedoch in Brüssel oder Wallonien arbeiten möchten, auf Probleme stoßen. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge ist noch unklar, wie die Rechtsprechung entscheiden würde, sofern im Rahmen einer solchen Konstellation eine Leistung erbracht würde. Denkbar wäre, dass der Unternehmer in einem solchen Fall gegen die Brüsseler oder wallonischen Rechtsvorschriften verstoßen hätte.

Die Konföderation Baufach empfiehlt deswegen allen flämischen Unternehmern, entsprechende Vorkehrungen zu treffen: Lassen Sie Ihre Fachkompetenzen bei der zentralen Datenbank der Unternehmen registrieren, auch wenn Sie hierzu nicht mehr verpflichtet sind. Formalis, der Unternehmensschalter für den Bausektor, kann das für Sie übernehmen!