Berufliche Fähigkeiten: Tätigkeiten in Bezug auf die Körperpflege

Die folgenden Berufe gehören zu dieser Kategorie:

Friseur/Friseurin:

Haarpflege ausschließlich zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung des Aussehens von Personen.

Sie können Ihre beruflichen Kenntnisse anhand eines Diploms oder einer praktischen Erfahrung beweisen. Genauer gesagt handelt es sich um 3 Jahre als ergänzende Tätigkeit oder in Teilzeit oder 2 Jahre als Haupttätigkeit oder in Vollzeit, und dies innerhalb der letzten fünfzehn Jahre.

Kosmetiker(in):

Körperpflege ausschließlich zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung des Aussehens von Personen, einschließlich Haarentfernung oder semipermanentes Make-up.

Sie können Ihre beruflichen Kenntnisse anhand eines Diploms oder einer praktischen Erfahrung beweisen. Genauer gesagt handelt es sich um 5 Jahre als ergänzende Tätigkeit oder in Teilzeit oder 3 Jahre als Haupttätigkeit oder in Vollzeit, und dies innerhalb der letzten fünfzehn Jahre.

Pediküre:

Fußpflege ausschließlich zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung des Aussehens von Personen, oder wenn die Pflegeleistungen weder eine Intervention noch eine Verordnung seitens eines Arztes oder eines Inhabers eines im K.E. Nr. 78 über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe genannten paramedizinischen Berufs erfordern.

Sie können Ihre beruflichen Kenntnisse anhand eines Diploms oder einer praktischen Erfahrung beweisen. Genauer gesagt handelt es sich um 2 Jahre als ergänzende Tätigkeit oder in Teilzeit oder 1 Jahr als Haupttätigkeit oder in Vollzeit, und dies innerhalb der letzten fünfzehn Jahre.

Masseur/Masseuse:

Körpermassage ausschließlich zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung des Aussehens von Personen, kosmetische Massage und die gewöhnlich in einem Schönheitssalon im herkömmlichen Sinne angewendete Massage. Entspannungsmassagen bilden eine Ausnahme, sie sind nicht reglementiert.

Sie können Ihre beruflichen Kenntnisse anhand eines Diploms oder einer praktischen Erfahrung beweisen. Genauer gesagt handelt es sich um 2 Jahre als ergänzende Tätigkeit oder in Teilzeit oder 1 Jahr als Haupttätigkeit oder in Vollzeit, und dies innerhalb der letzten fünfzehn Jahre.

Optiker:

Verkauf, Instandhaltung und Reparatur von Artikeln, die zur Korrektur oder zum Ausgleich von Sehfehlern beim Menschen bestimmt sind.
Verkauf, Instandhaltung und Reparatur von Kunstaugen.
Sie können Ihre beruflichen Kenntnisse anhand eines Diploms oder einer praktischen Erfahrung beweisen. Genauer gesagt handelt es sich um 8 Jahre als ergänzende Tätigkeit oder in Teilzeit oder 5 Jahre als Haupttätigkeit oder in Vollzeit, und dies innerhalb der letzten fünfzehn Jahre.

Zahntechniker:

Anfertigung oder Reparatur von Zahnprothesen oder kieferorthopädischen Apparaten sowie ganz allgemein aller Apparate, die dazu bestimmt sind, die Zähne, Teile der Zähne oder die benachbarten Gewebe zu bewegen, zu ersetzen oder zu behandeln.

Sie können Ihre beruflichen Kenntnisse anhand eines Diploms oder einer praktischen Erfahrung beweisen. Genauer gesagt handelt es sich um 8 Jahre als ergänzende Tätigkeit oder in Teilzeit oder 5 Jahre als Haupttätigkeit oder in Vollzeit, und dies innerhalb der letzten fünfzehn Jahre.

Bestattungsunternehmer:

Die Ausführung einer oder mehrerer der nachstehenden Tätigkeiten in Bezug auf die sterblichen Überreste:

  • Die sterblichen Überreste aufbahren, die Totenwaschung vornehmen und die Konservierungsmaßnahmen durchführen
  • Den Transport der sterblichen Überreste gewährleisten
  • Die Trauerfeier bis zum Ort der Beisetzung oder der Einäscherung gemäß den örtlichen, religiösen und weltanschaulichen Gepflogenheiten und gemäß dem Wunsch des/der Verstorbenen und der Familie durchführen.

Sie können Ihre beruflichen Kenntnisse anhand eines Diploms oder einer praktischen Erfahrung beweisen. Genauer gesagt handelt es sich um 3 Jahre als ergänzende Tätigkeit oder in Teilzeit oder 2 Jahre als Haupttätigkeit oder in Vollzeit, und dies innerhalb der letzten fünfzehn Jahre.