Am 1. November wurde das Unternehmensrecht so umfangreichen Änderungen unterzogen, dass wir, wenn auch nur kurz, darauf eingehen möchten. Erstens: Das Unternehmensrecht ist künftig Bestandteil des Wirtschaftsrechts. Zweitens: Es wird nicht mehr zwischen „Handelsunternehmen“ und „nicht-Handelsgeschäft“ unterschieden. Stattdessen wird von Anmeldepflichtigem Unternehmen gesprochen. Drittens: An die Stelle des Handelsgerichts tritt das Unternehmensgericht. Viertens: Auch der Begriff der „zivilrechtlichen Gesellschaft“ wurde zugunsten einer neutralen Rechtsform gestrichen. Dies sind (einige der) Neuheiten, die auch für die Eintragung in der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) relevant sind.

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