Berufliche Fähigkeiten: Tätigkeiten im Bauwesen

Es handelt sich um Arbeiten in Bezug auf ein Gebäude. In der Gesetzgebung ist ein Gebäude definiert als Immobilie aus beständigen Baustoffen, die zur Bewohnung durch Menschen oder zur administrativen, industriellen, geschäftlichen, ärztlichen, kulturellen, sportlichen, religiösen, landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Nutzung bestimmt ist. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn es sich um die weiter unten besprochenen elektrotechnischen Tätigkeiten handelt.

Das Bauwesen umfasst 10 Tätigkeitsgruppen. Wer die Fähigkeiten zur Ausübung einer der Aktivitäten einer Gruppe nachweist, kann sämtliche Tätigkeiten dieser Gruppe ausüben.

Sie können Ihre beruflichen Kenntnisse anhand eines Diploms oder einer praktischen Erfahrung beweisen. Genauer gesagt handelt es sich um 5 Jahre als ergänzende Tätigkeit oder 3 Jahre als Haupttätigkeit oder in Vollzeit, und dies innerhalb der letzten fünfzehn Jahre.

 

Rohbautätigkeit:

Maurerarbeiten, Betonarbeiten, Abrissarbeiten: Errichtung, Reparatur oder Abriss des Tragwerks eines Gebäudes, Arbeiten, die die Stabilität und Festigkeit des Gebäudes betreffen.

 

Schalungs-, Zementierungs- und Estricharbeiten:

Beschichtung und Abdeckung von Trägern, von Mauern und Decken durch Gips, Gipsplatten, Mörtel oder Zement, deren Reparatur oder die Abdeckung von Böden durch Mörtel sowie deren Reparatur.

 

Fliesen-, Marmor- und Natursteinarbeiten:

Bedeckung und Reparatur von Böden und Wänden mit Keramik-, Beton-, Naturstein- oder Marmorfliesen, Mosaiks oder Naturstein- oder Marmorelemente.

 

Dach- und Abdichtungsarbeiten:

Herstellung und Reparatur von:

  • Dachgebälk,
  • Dachabdeckung mit Ausnahme von Abdeckungen aus Pflanzenmaterial, aus Glas oder aus durchscheinenden oder transparenten Materialien
  • Abdichtung von Fassaden, Seitenfassaden,
  • Dächern, Flachdächern und Böden der Anlagen zur Sammlung und Ableitung von Regenwasser.

 

Schreiner- und Glaserarbeiten:

Anbringung und Reparatur von Rahmen, Türen, Fenster- und Klappläden, Toren, Treppen, Veranden, Möbel für Küche und Bad, Anbringung und Reparatur von Verglasungen und anderen transparenten haltbaren Materialien.

 

Allgemeine Schreinerarbeiten:

Anbringung und Reparatur von Mauern und Böden durch feste Baustoffe.

 

Tätigkeiten der Fertigbearbeitung:

  • Anstricharbeiten,
  • Tapezierarbeiten und Anbringung von flexiblen Bodenbelägen,
  • Abdeckung von Flächen durch Farbe, Lack oder getönten transparenten Materialien, um sie zu schützen und zu verschönern, Anbringung von Wandteppichen, Leinwänden und weichen Belägen, die auf beliebige Flächen geklebt werden,
  • Abdeckung von Wänden und Böden durch weiche Beläge.

 

Installation von Zentralheizungen, Klimaanlagen, Gasanlagen und Sanitäranlagen:

Anbringung und Reparatur (einschließlich aller Leitungen) von: Zentralheizungsanlagen, Anlagen, die aus einer zentralen Wärmequelle gespeist werden, wobei die Wärme über Wasser-, Luft- oder Dampfleitungen verteilt wird, Gasanlagen zur Heizung, Artikel und Apparate für sanitäre Zwecke, Klimaanlagen, in denen ausschließlich Wasser oder Luft als Kältemittel verwendet werden.

 

Tätigkeiten im Bereich Elektrotechnik:

Reparatur von elektrischen Apparaten und Installation und Reparatur von elektrischen Anlagen zur Stromversorgung zu Beleuchtungszwecken, für Leuchtreklame, zu Heizungszwecken, für die Klimatisierung, die mehr als nur Wasser oder Luft als Kältemittel verwendet, für die Haustechnik, für die Kommunikation, zur Signaltechnik, zur Speicherung und Wiedergabe von Bildern oder Tönen sowie zur Absicherung gegen Überspannung, Brand oder Diebstahl.

 

Tätigkeiten auf dem Gebiet der allgemeinen Bauarbeiten:

Bauen, renovieren, ein Gebäude bauen oder renovieren lassen, in Ausführung eines Generalunternehmervertrags, bis zum Projektabschluss, wenn man hierfür auf mehrere Zulieferer zurückgreift.